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Wenn sich nach dem Urlaub im Briefkasten der Rückkehrer ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid findet, dann ist meist die Einspruchsfrist schon abgelaufen. Ist dies der Fall, können die Urlauber innerhalb einer Woche nach der Rückkehr formlos die Wiedereinsetzung der Frist beantragen.
Dazu müssen sie glaubhaft begründen, dass die Frist unverschuldet versäumt wurde. Als Nachweis gelten unter anderem Hotelrechnungen und Tankbelege. Gleichzeitig ist Einspruch einzulegen.
Diese Scherereien lassen sich umgehen, wenn der Briefkastenschlüssel während des Urlaubs einem Freund oder einem Verwandten anvertraut wird. Er kann sich dann der Sache annehmen und dafür sorgen, dass Fristen eingehalten werden.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 27.06.2011 aktualisiert am 27.06.2011
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