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Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte auch an den Verbandkasten denken. Sein Inhalt kann nicht nur bei einem Unfall helfen, Menschenleben zu retten, sondern auch bei Verletzungen in den Ferien nützliche Dienste leisten. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Der „Erste-Hilfe“-Kasten liegt oft jahrelang unbeachtet in die Reserveradmulde oder im hintersten Winkel des Kofferraums. Er ist nach der Straßenverkehrszulassungsordnung mit seinen 37 Teilen Pflicht in jedem Auto mitzuführen. Doch neben dem reinen Vorhandensein muss auch er regelmäßig kontrolliert werden. Meist ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen oder der Inhalt entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die GTÜ rät daher, den Verbandkasten regelmäßig zu überprüfen, denn was nützen Pflaster, wenn sie nicht mehr kleben, oder Einmal-Handschuhe, wenn sie porös geworden sind? Bereits seit 18 Jahren trägt jeder Verbandkasten ein Verfallsdatum. Befindet sich auf dem Exemplar im Auto noch keines, so gehört der Kasten – oder zumindest sein Inhalt – umgehend ersetzt. Gleiches gilt bei einem abgelaufenen Datum sowie für verbrauchtes Material.
Seit der Einführung Anfang der 1970er Jahre hat sich das, was in einem Verbandkasten vorhanden sein muss, ständig geändert. Aktuell regelt die DIN 13164 in der Fassung vom 1. Juli 2000 alles, was verpflichtend dazugehört: 1x Heftpflaster DIN 13019-A, 2,5 cm x 500 cm, 8x Wundschnellverband DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm, 1x Verbandpäckchen groß, DIN 13151-G, 3x Verbandpäckchen mittel, DIN 13151-M, 1x Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm, 2x Verbandtuch DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm, 6x Kompresse 10 cm x 10 cm, 3x Mullbinde DIN 61631-MB-8, 8 cm x 400 cm oder Fixierbinde DIN 61634-FB-8, 2x Mullbinde DIN 61631-MB-6, 6 cm x 400 cm oder Fixierbinde DIN 61634-FB-6, 1x Aluminiumbeschichtete Rettungsdecke, 2,1 m x 1,6 m, 2x Dreiecktuch DIN 13168-D, 1x Gekrümmte Schere DIN 58279-A 145 und 4x (= 2 Paar) Einmalhandschuhe DIN EN 455 sowie 1x Erste-Hilfe-Broschüre und Inhaltsverzeichnis.
Wer einen älteren Verbandkasten besitzt, muss ihn aber nicht sofort ersetzen: Solange die Haltbarkeitsdaten des Inhalts noch nicht überschritten sind, darf er im Auto bleiben. Trotzdem sollte man Dinge wie eine Rettungsdecke nachrüsten, rät die GTÜ, schließlich kann sie verletzte Unfallopfer vor Auskühlung schützen. Die Rettungsdecke gibt es beispielsweise im Automobilzubehörhandel. DIN-gerechtes Verbandmaterial zum Auswechseln des Kasteninhalts ist in jeder Apotheke erhältlich. Und statt in der Reserveradmulde sollte der Verbandkasten oder das Verbandkissen schnell erreichbar verstaut werden. Ideal ist ein geräumiges Handschuhfach. Ferner eignen sich beispielsweise die Stauräume unter den Sitzen oder gut zugängliche Seitenfächer des Kofferraumes. Denn nur dann, wenn er schnell zur Hand ist, taugt der Verbandkasten auch zum Lebensretter.
Ebenfalls ratsam ist es, regelmäßig die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen, denn die stabile Seitenlage und fachgerechte Wund-Erstversorgungen können Leben retten.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 08.07.2011 aktualisiert am 08.07.2011
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