Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ratgeber: Verbandkasten
Mit rund 2,4 Millionen Straßenverkehrsunfällen was 2013 das unfallreichste Jahr seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Bei über 290.000 dieser Unfälle kamen Personen zu Schaden. Verletzte brauchen vor Ort schnelle Hilfe. Aber viele potentielle Helfer trauen sich nicht oder haben Angst, von anderen Autofahrern übersehen und angefahren zu werden. Dabei ist eindeutig geregelt, was zu tun ist. Hilfsmaterial findet sich im Verbandskasten, wenn der ordentlich gepflegt ist.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer das nicht beherzigt, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, teilt die Versicherungsgesellschaft Zurich mit. Angst muss man keine haben, denn Fehler, die man eventuell bei der Ersten Hilfe macht, werden nicht geahndet.
Empfehlenswert ist ein Blick in den Verbandkasten im Auto. Seit Jahresbeginn gilt für Verbandskästen eine geänderte DIN-Norm. Neu aufgenommen wurde ein Pflasterset (14-teilig) mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden. Zum weiteren Pflichtinhalt neuer Verbandkästen gehören außerdem zwei Hautreinigungstücher. Sie sind für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen. Ebenfalls neu ist ein Verbandpäckchen in Kindergröße.
DIN-gerechtes Verbandmaterial erhält man in der Apotheke. Ein Verbandskasten sollte schnell erreichbar verstaut werden – im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes. Seit Juli dieses Jahres gehört außerdem eine Warnweste in jeden in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bus. Das Verbandsmaterial hat übrigens ein Verfallsdatum und sollte gegebenenfalls ausgewechselt werden.
geschrieben von sp-x veröffentlicht am 09.09.2014 aktualisiert am 09.09.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum