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Im Stress des Autoalltags gerät mancher Fahrer schnell in Rage. Zumindest bei einer Verkehrskontrolle sollte man sich jedoch zurückhalten, sonst kann es teuer werden.
Vor allem wenn der Kontrolle ein Verkehrsvergehen vorausging, gilt: so wenig wie möglich sagen. Lediglich die Angaben zur Person können von den Beamten eingefordert werden. Dazu gehören Name, Nationalität, Geburtsort und Adresse. Verlangen die Polizisten Führer- und Fahrzeugschein, so müssen auch diese vorgezeigt werden.
Dagegen sollten sich Ertappte zum Vorwurf, im Beamtendeutsch „zur Sache“, besser nicht äußern. Denn alle Aussagen können später gegen einen verwendet werden. Klüger ist es, sich erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zum Tatbestand zu äußern. Vor Ort suchen Betroffene eher Ausreden oder Rechtfertigungen und reden sich damit um Kopf und Kragen. Da ein Beschuldigter das Recht hat zu schweigen, sollte er davon auch Gebrauch machen. Lediglich der Satz: „Zur Sache möchte ich mich jetzt nicht äußern“, darf daher leicht von den Lippen kommen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.06.2011 aktualisiert am 10.06.2011
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