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Wer bei einem Unfall keine Hilfe leistet, macht sich strafbar. Aber auch wer durch Gaffen oder Fotografieren die Situation verschlimmert und womöglich Rettungskräfte behindert, kann sich strafbar machen. Darauf weist nun der ADAC hin.
Bei Behinderung droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro. Je nach Härte des Vergehens können aber bis zu 5.000 Euro fällig werden. Wer aus der Ferne zusieht und das Arbeiten der Rettungskräfte erschwert, muss 20 Euro zahlen. Polizisten haben aber in solchen Situationen meist anderes zu tun als Strafzettel zu verteilen.
Wer bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe leistet, kann juristisch gesehen nichts falsch machen, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Sollte einem nämlich tatsächlich ein Fehler unterlaufen, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Nur wer nichts tut, macht sich strafbar, es sei denn die Rettungskräfte sind schon am Unfallort. Dann heißt es: zügig weiter fahren und keine Stau verursachen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 25.10.2011 aktualisiert am 25.10.2011
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