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Bei Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen holen auch Bewegungsmuffel ihr Fahrrad aus dem Keller. Nicht immer ist der wenig bewegte Drahtesel ganz auf dem neusten Stand. Verkehrstüchtig sollte er aber sein.
Eine Beleuchtung vorn und hinten ist Pflicht. Seit vergangenem Sommer dürfen nun auch aufsteckbare Akku- oder Batterielampen anstelle eines Dynamo verwendet werden. Elektrofahrräder können den Strom fürs Licht aus ihrem Akku speisen. Der Strahler muss mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein, eine Stirnleuchte reicht nicht aus, so die Rechts-Experten der Arag-Versicherung.
Laut StVZO müssen Fahrräder an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, mindestens einem roten Rückstrahler und einem roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereint sein. Fahrradpedale brauchen nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Rückstrahler, außerdem müssen gelbe Reflektoren an den Speichen montiert sein.
Zwei unabhängig voneinander zu betätigende Bremsen muss das Fahrrad außerdem haben, natürlich müssen beide auch funktionstüchtig sein, Vorsicht also bei gerissenen Kabeln oder abgefahrenen Bremsklötzen. Welcher Art die Bremsen sind, wird nicht vorgeschrieben – Rücktrittbremse, Felgenbremse, Scheibenbremse oder sogar historische Stempelbremsen sind erlaubt. Und natürlich gehört auch eine Klingel an jedes Fahrrad, damit der Fahrradfahrer die Möglichkeit hat, Fußgänger und andere Radfahrer auf gemeinsam genutzten (Rad-)Wegen vorzuwarnen.
Mit einem nicht verkehrssicheren Rad von der Polizei erwischt zu werden, kann teuer werden. Für das Fahren ohne oder mit defektem Licht werden mindestens 20 Euro fällig, eine defekte Bremse kostet 10 Euro Bußgeld, das Fehlen einer Klingel wird mit 15 Euro Buße bestraft.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.06.2014 aktualisiert am 18.06.2014
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Gast auto.de
Juni 22, 2014 um 5:46 pm Uhr1. Müssen die Akkuleuchten StVZO zugelassen sein
2. Statt gelber Reflektoren sind auch Reifen mit integriertem Reflektorband oder die neuen Reflektorspeichenclips zulässig