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Es passiert zum Glück nicht oft, kann aber vorkommen: Das Nummernschild des Autos ging verloren, weil nach einem Parkrempler die Kunststoffhalterung zerbrochen ist oder eventuell wurden sogar beide gestohlen. Das ist ärgerlich und teuer, denn in jedem Fall müssen nach Auskunft des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz zwei neue Kennzeichen mit einer anderen Buchstaben- und Zahlenkombination her und in beide Teile der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Die alte Autonummer ist für zehn Jahre gesperrt. Den Verlust muss der Fahrzeughalter unverzüglich bei einer deutschen Polizeidienststelle melden, die dies bestätigt.
Fehlen beide Kennzeichen an einem Auto, darf das Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Die Kennzeichen müssen laut Gesetz vorn und hinten fest montiert sein. Anderfalls begeht der Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis ist es jedoch in vielen Fällen möglich, mit einer polizeilichen Bestätigung nach Hause oder zur Zulassungstelle zu fahren. Kommt ein Nummernschild im Ausland abhanden, ist angeraten, den Verlust der dortigen Polizei zu melden. Fehlen beide Schilder, darf das Auto auch im Ausland nicht mehr fahren. Bei Grenzübertritt nach Deutschland muss der Verlust erneut bei der Polizei gemeldet werden. Anschließend kann der Halter neue Kennzeichen beantragen. Aus dem zeit- und kostenintensiven Dilemma gibt es leider keinen Ausweg.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 13.06.2013 aktualisiert am 13.06.2013
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