Ratgeber: Versicherungsschutz gegen Wildunfälle

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Der Herbst ist eine gefährliche Jahreszeit für Tiere und Verkehrsteilnehmer. Da nun mehr Fahrzeuge als sonst in der Dämmerung unterwegs sind, steigt die Zahl der Zusammenstöße mit Wildtieren deutlich an. Deshalb raten Experten zu besonderer Vorsicht. Autofahrer sollten die Straßenränder besonders im Auge behalten, erhöhte Bremsbereitschaft zeigen und vor allem langsam fahren. Dies gilt insbesondere für jene Strecken, vor denen das dreieckige Straßenschild mit dem springenden Reh warnt.

Doch mitunter lassen sich Wildunfälle nicht verhindern. Und so kommt es jedes Jahr zu rund 250 000 unliebsamen Begegnungen zwischen Wildtieren und Auto- oder Motorradfahrern. Dabei entstehen Schäden, die sich nach Berechnungen der Versicherer im Durchschnitt auf mehr als 2000 Euro belaufen, teilt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern mit. Wer nur die reine Kfz-Haftpflicht-Versicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Abgedeckt sind Wildunfälle nur bei einer Kaskoversicherung.

Grundsätzlich ist bei Karambolagen mit Tieren jeglicher Art die Teilkasko-Versicherung zuständig. Sie springt allerdings nicht selbstverständlich ein, wenn der Kraftfahrer einem Tier ausweichen wollte oder sein Fahrzeug vor Schreck in den Graben gelenkt hat. Dann zahlt die Teilkasko nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass sein Ausweichen als Rettungsmaßnahme notwendig war und er damit einen größeren Schaden verhindern konnte. Laut aktueller Rechtsprechung muss in einem solchen Fall jedoch schon ein Zusammenprall mit einem größeren Tier, etwa einem Wildschwein, Reh oder Hirsch, vermieden worden sein.

Wer jedoch Wald- und Feldbewohnern wie Hase oder Igel ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt, kann sich über eine Vollkasko-Versicherung freuen: Denn sie übernimmt nach Angaben der HUK-Coburg normalerweise auch Schäden, die durch solch ein Ausweichmanöver entstanden sind. Die HUK weist zudem darauf hin, dass sich bei einer Vollkasko-Police, die immer auch eine Teilkasko-Versicherung beinhaltet, ein hierüber abgewickelter Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko auswirkt.

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