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Bei nahezu jedem vierten Verkehrsunfall sind nach Schätzungen von Verkehrsexperten Medikamente direkt oder indirekt im Spiel. Vor allem Grippe- und Erkältungsmittel, die jetzt verstärkt eingenommen werden, beieinträchtigen nach Informationen der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) die Fahrtüchtigkeit stärker als es viele Autofahrer selbst empfinden. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer vor der Einnahme von Medikamenten den Beipackzettel genau durchlesen, bevor sie sich hinter das Lenkrad setzen.
Nasentropen wirken lokal an der Nasenschleimhaut und beeinflussen die Fahrtüchtigkeit nicht. Anders sieht es jedoch bei Substanzen aus, die häufig in rezeptfreien Grippe- und Schnupfenmittel zu finden sind, wie Antihistaminika. Dieser Wirkstoff verursacht eine von Mensch zu Mensch sehr unterschiedliche Ermüdung. Das Risiko der Fahruntüchtigkeit ist bei Therapiebeginn, in Kombination mit anderen beruhigenden Medikamenten und bei gleichzeitigem Alkoholgenuss besonders groß.
Starke Schmerzmittel bewirken neben der Dämpfung der Schmerzempfindlichkeit eine Dämpfung im Zentralnervensystem. Diese Beruhigung führt zur Fahruntüchtigkeit, warnen die Experten der GTÜ. Manche Präparate bestehen auch aus einer Kombination mehrerer Substanzen. Vor allem einige ältere Medikamente enthalten zum Beispiel Schlafmittel, so genannte Barbiturate, die die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen. Kommt zur Einnahme des Mittels noch eine kleine Menge Alkohol dazu, ist die Schlafmittelwirkung unkalkulierbar verstärkt.
In mehreren Hustenblockern findet sich der Wirkstoff Dextrometorphan. Weitere Opiatpharmaka in Hustenmitteln sind Codein und Dehydrocodein. Bei Schmerzen im Muskelbereich werden häufig Arzneimittel aus der Stoffgruppe der Tranquilizer eingenommen, die ebenfalls das Zentralnervensystem dämpfen und Müdigkeit und Schwindel auslösen können. Durch sie wird Reaktionsvermögen herabgesetzt und die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Kombination mit anderen dämpfenden Substanzen und mit Alkohol nochmals verstärkt.
Wer also einer Erkältung anders als mit Nasensprays oder mit leichten Schmerz- und Erkältungsmitteln zu Leibe rücken will, sollte im Zweifelsfall den Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.
Bei Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen zudem Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 26.01.2012 aktualisiert am 26.01.2012
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