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Besonders zur Paarungszeit des Wildes müssen Autofahrer mit erhöhtem Wildwechsel rechnen. Erfahrungsgemäß steigt dann die Kollisionsgefahr mit Wildtieren. Während Rot-, Damm- und Schwarzwild in den Herbst- und Wintermonaten aktiver wird, konzentriert sich die so genannte Blattzeit des Rehwilds auf den Sommer. Der TÜV Thüringen rät zu erhöhter Bremsbereitschaft und entsprechend angepasster Geschwindigkeit.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft registrierte im Jahr 2012 mehr als 250 000 Wildunfälle, bei denen ein Schaden von insgesamt 583 Millionen Euro entstand. Die Wildunfallstatistik des Deutschen Jagdverbandes (DJV) verzeichnete einen Rehwildanteil von 85 Prozent. Jäger schätzen die Dunkelziffer von Wildunfällen noch viel höher ein. Die Paarungszeit des Rehwilds beschränkt sich auf die Monate Juli und August, dann steigt die Aktivität der Tiere. Die Wahrscheinlichkeit, im Sommer in einen Rehwildunfall verwickelt zu werden, ist also recht hoch.
Gerade beim Befahren von Landstraßen in Feld- und Waldnähe sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden. Im Sommer sind Wildtiere besonders gestresst. Die Erntezeit tut ihr Übriges. Abgeerntete Felder bieten für das Wild keinen Schutz mehr, es weicht deshalb auf andere Flächen aus.
Kommt es zu einem Zusammenprall mit Wildtieren, wird in den meisten Fällen am Fahrzeug ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht. Das bekannte Verkehrsschild „Wildwechsel“ mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen das Wild häufig die Fahrbahn quert. Autofahrer sollten diese Warnung ernst nehmen und das Tempo reduzieren.
Der TÜV rät beim Auftauchen von Wild auf oder an der Straße prinzipiell eine Vollbremsung einzuleiten. Ein Ausweichen ist oftmals kaum möglich und birgt die Gefahr, im Graben oder am nächsten Baum zu landen. Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild.
Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene bzw. getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.
geschrieben von auto.de/(ampnet) veröffentlicht am 11.08.2014 aktualisiert am 11.08.2014
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