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80 – bei Nässe
„80 – bei Nässe“ – solche Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatz irritieren viele Autofahrer, denn sie wissen nicht, wann das Tempolimit konkret gilt:
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich dazu keine Erläuterungen. Wann also liegt „Nässe“ im Sinne des Gesetzgebers vor bzw. wann macht sich ein Autofahrer strafbar, wenn er das Tempolimit missachtet?
Der Bundesgerichtshof hat „Nässe“ gegenüber „Feuchtigkeit“ abgegrenzt. Demnach ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche erkennbar ein durchgängiger Wasserfilm bedeckt – so dünn dieser gegebenenfalls auch sein mag. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft. Dafür muss tatsächlich durchgehend ein Wasserfilm auf der Fahrbahn „stehen“, erläutert das von der HUK-Coburg gegründete Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.
Doch selbst wenn dies (noch) nicht der Fall sein sollte, empfehlen Verkehrssicherheitsexperten den Autofahrern, auf Fahrbahnabschnitten mit Tempolimits „bei Nässe“ generell Vorsicht walten zu lassen. Die Schilder werden in der Regel nur dann aufgestellt, wenn auf einer Autobahn oder Landstraße aus baulichen Gründen an diesen Stellen schnell Aquaplaning oder Rutschgefahr drohen. Deshalb ist dort grundsätzlich eine vorsichtige Fahrweise ratsam.
Wer ein Tempolimit „bei Nässe“ ignoriert und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann nicht nur ein Bußgeld bekommen. Weisen Gutachter ein erhebliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung nach, dann drohen auch Leistungsbegrenzungen der Kaskoversicherung bis hin zu Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers gegen den Unfallverursacher.
Um auch „bei Nässe“ auf Nummer sicher zu gehen, hilft eine Faustregel: Wird von anderen Fahrzeugen Wasser hochgewirbelt oder schränkt Regen die Sicht ein, dann ist die Fahrbahn so nass, dass schon im eigenen Interesse das Tempo reduziert werden sollte.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 23.03.2016 aktualisiert am 23.03.2016
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