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Wann ist Hupen erlaubt
Viele Autofahrer nutzen die Hupe oft als normale Kommunikation im Straßenverkehr. Dabei wird oft übersehen, dass besondere Bedingungen gelten: Hupen ist laut Straßenverkehrsordnung lediglich erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen sowie beim Überholen außerhalb einer Ortschaft. Wem die häufige Benutzung der eigenen Hupe jedoch als Ausdruck eigenen Missfallens angemessen erscheint, der irrt und riskiert ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Gleiches gilt für die sogenannte Lichthupe.
Hupen ist also nur als Warnsignal erlaubt. Der Gesetzgeber sieht in der Straßenverkehrsordnung vor, dass nur derjenige ein „Schall- und Leuchtzeichen“ geben darf, der sich oder andere gefährdet sieht. Hupen soll also warnend eine echte Gefahr signalisieren und nicht, den Autofahrer vor sich darauf aufmerksam machen, dass die Ampel inzwischen Grün zeigt oder das vermeintliche Fehlverhalten von Radfahrern zu maßregeln. Wer einen Fußgänger, der bei Rot einen Fußweg überquert, „weghupen“ will, macht sich strafbar. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Kraftfahrer den falsch agierenden Fußgänger vor einem anderen Fahrzeug warnt, also einem unmittelbaren Risiko.
Als Warnsignal darf die Hupe zudem außerorts eingesetzt werden, um einen Überholvorgang anzukündigen oder um andere Verkehrsteilnehmer auf ein Hindernis aufmerksam zu machen, etwa einen Unfall oder ein Fahrzeug mit Panne. Zulässig ist Hupen auch, um sich in einer nicht gut einsehbaren Kurve als entgegenkommendes Fahrzeug anzukündigen – insbesondere wenn man auf die linke Fahrbahnseite ausweichen muss.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 02.12.2015 aktualisiert am 04.12.2015
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