Ratgeber: Wann lohnt es sich, Bagatellschäden der Versicherung zu melden?

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Ein kleiner Kratzer in der Karosserie, eine lädierte Stoßstange oder eine hässliche Beule im Kotflügel: Im dichten Verkehr auf Deutschlands Straßen klagt so mancher Autofahrer über sogenannte „Bagatellschäden“. Und da fangen sofort viele an zu rechnen und stellen sich die berechtigte Frage: Wann lohnt es sich, einen Blechschaden aus eigene Tasche zu regulieren? Das heißt, die Regulierung des Schadens beim Unfallgegner selbst zu übernehmen, weil dies wirtschaftlich günstiger sein kann. Diese Überlegung ist nur allzu verständlich, denn viele Autofahrer sorgen sich in so einer Situation auch um ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Als Faustregel für die Schadenhöhe, bis zu der sich der Griff in die eigene Tasche lohnt, hat sich der Grenzwert von rund 1 000 Euro herumgesprochen, sagte die ARAG-Experten. Dies ist aber nur ein grober Anhaltspunkt. Es ist nicht immer einfach, die Schadenhöhe abzuschätzen. Hintergrund: Oft ist die Polizei überlastet; die Beamten kommen bei leichteren Unfällen ohne Personenschaden immer seltener zum Unfallort, um den Blechschaden aufzunehmen. So bleibt es oft dem Laien überlassen, den tatsächlichen Schaden per Augenschein richtig einzuschätzen. Dies ist aber sogar schon für Profis oft problematisch. Insbesondere bei modernen Autos, die immer aufwendiger ausgestattet sind, sind schnell Irrtümer über die Schadenhöhe möglich, die dann unangenehm ins Geld gehen können.

Gut gerüstet in einem solchen Fall ist allerdings, wer einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit sich führt. Wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt wird, können die Unfallbeteiligten davon ausgehen, dass alle für eine Schadenregulierung erforderlichen Fakten festgestellt sind. Mit der Unterzeichnung dieses Berichtsbogens gibt übrigens niemand ein Schuldbekenntnis ab – zumindest nicht bei Verkehrsunfällen in Deutschland, erklären die Experten.

Einige Kfz-Versicherungen bieten ihren Kunden inzwischen einen Ausweg aus diesem Dilemma an: Sie übernehmen zunächst die Bearbeitung eines ihr gemeldeten Schadens. Fallen für dessen Behebung nicht mehr als 1 000 Euro an, übermittelt der Versicherer seinem Kunden eine sogenannte „Beitragsgegenüberstellung“. Darin wird dem Versicherten für einen Zeitraum von drei Jahren die Entwicklung seiner Beiträge dargestellt – je nachdem, ob er den Schaden selbst bezahlt und so eine Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet; oder wenn seine Kfz-Versicherung den Schaden reguliert und sich damit die SF-Klasse ändert und die Versicherungsbeiträge erhöhen. Dem Versicherten, der den Unfall verursacht hat, bleibt danach in der Regel ein Jahr Zeit, sich zu entscheiden, ob er für die Beseitigung der Unfallschäden selbst aufkommen will oder nicht.

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