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Ein Moment der Unachtsamkeit genügt, und beim Ausparken, im Stop-and-Go-Verkehr oder beim Rangieren kommt es zu Kratzern, Beulen oder kaputten Scheinwerfern. Die Polizei kommt zwar meist auch zum so genannten Bagatellunfall. Dann muss man sich aber womöglich auf eine lange Wartezeit einstellen. Was viele Autofahrer nicht wissen: Die Kfz-Versicherung verlangt nach Auskunft des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme.
So können die Beteiligten laut GDV den Unfall auch selbst dokumentieren. Ein von beiden Parteien angefertigtes Protokoll sollte die gleichen Informationen wie eine Sachverhaltsfeststellung der Polizei beinhalten. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht, den man zum Beispiel bei der Versicherung bekommt und den man im Fahrzeug mitführen sollte. Dieser oder ein anderes Protokoll mit den notwendigen Angaben reichen der Versicherung in der Regel zur Sachverhaltsfeststellung aus, so der GDV.
Danach sollten unter anderem die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adresse der Fahrer notiert sein (Ausweispapiere zeigen lassen!). Auch Ort und Zeit des Unfalls, die Umstände und die beschädigten Fahrzeugbereiche werden festgehalten. Eine Unfallskizze veranschaulicht den Hergang. Fotos von verschiedenen Standpunkten zu machen, ist auch sinnvoll. Unbedingt Namen und Adresse von Zeugen notieren. Das Protokoll unterscheiben beide Unfallbeteiligten. Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, erklärt der GDV. Sie gelte auch nicht als Schuldanerkenntnis. Denn das sollte man auf keinen Fall unterschreiben.
Wurden Menschen verletzt, ist der Unfallhergang streitig oder unklar, hat man den Eindruck, der Unfall wurde vorgetäuscht oder besteht Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch, sollte man aber auf jeden Fall die Polizei rufen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 23.10.2013 aktualisiert am 23.10.2013
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