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Winterreifen
Von Oktober bis Ostern (O bis O) – so lautet die Faustregel für die Phase, in der Pkw auf Winterreifen unterwegs sein sollten. Natürlich ist dabei auch die aktuelle Wetterlage ausschlaggebend. Im Winter sind spezielle Winterreifen aufgrund ihrer auf kalte Temperaturen ausgelegten Materialmischung klar die bessere Wahl und bei Schnee- und Eisglätte per Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben – sonst muss das Auto stehen bleiben. Die saisonalen Reifen bietet in der passenden Jahreszeit jeweils den optimalen Grip.
Auch wenn gesetzlich nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben ist, empfiehlt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) für Winterreifen mindestens vier Millimeter Restprofil. Mit jedem Millimeter weniger nimmt die Bodenhaftung – und damit Fahrstabilität und Bremsstärke des Fahrzeugs – deutlich ab.
Die Automobilhersteller empfehlen zudem, die Räder bei jedem Wechsel auswuchten zu lassen. Schon eine Unwucht von zehn Gramm wirkt sich bei der Fahrt spürbar aus. Es kommt zu Mehrverschleiß an Auto und Reifen sowie Lenkradvibrationen. „Da schon einmaliges Überfahren einer Bordsteinkante eine Unwucht auslösen kann, sind Einbußen bei Fahrkomfort, -sicherheit und Fahrzeuglebensdauer vorprogrammiert, wenn nicht regelmäßig beim Radwechsel die Räder wieder auf optimale Laufruhe geprüft und eingestellt werden“, erklärt Hans-Jürgen Drechsler, Technikexperte des Reifenverbandes.
Zu den zuverlässigsten Reifen zählen die sogenannten UHP- (Ultra-High-Performance) und Runflat-Reifen, auf denen deutschlandweit bereits jedes dritte Fahrzeug unterwegs ist. Gerade bei UHP- und Runflat-Reifen ist es aber enorm wichtig, die Montage einem qualifizierten Profi zu überlassen, denn sie erfordern nicht nur spezielle Werkstattausrüstung, sondern auch besonders sensiblen Umgang bei der Montage. Einen für die sichere Reifenmontage qualifizierten Betrieb erkennt man am so genannten wdk-Zertifikat.
Auch Fahrzeuge, die serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sind – und das müssen aufgrund eines neuen EU-Gesetzes alle ab 1. November neu zugelassenen Pkw, Geländewagen und Wohnmobile sein –, erfordern besondere Ausstattung und spezielles Know-How beim Reifenwechsel und gehören deshalb laut BRV unbedingt in die Hände des Reifenfachmanns.
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geschrieben von ampnet/jri veröffentlicht am 06.10.2014 aktualisiert am 06.10.2014
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