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Handy als Geschoss
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Wie gefährlich nicht hinreichend gesicherte Ladung für die Insassen eines Fahrzeugs werden kann, wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass eine lediglich drei Kilogramm schwere Tasche bei einem Frontalaufprall mit nur 50 km/h zu einem Geschoss von 150 Kilogramm Gewicht mutieren kann. Denn bei einem derartigen Crash werden Kräfte frei, die Gegenstände auf das 30- bis 50-fache ihres normalen Eigengewichts beschleunigen. In solchen Situationen wird auch ein 300 Gramm-Handy zu einem 15 Kilo schweren Flugkörper, der den Autopassagieren schwerste Verletzungen zufügen kann. Deshalb sollten auch kleine Teile sicher untergebracht sein, etwa im Handschuhfach oder anderen Ablagen.
Um Fehler beim Beladen des Autos zu vermeiden, raten Sicherheitsexperten als Erstes dazu, sich beim Packen Zeit zu nehmen. Nicht schnell, sondern richtig verstaut sollte die Devise lauten. Dann gilt: Alle schweren Gegenstände gehören auf den Boden des Gepäckbereichs und sollten möglichst direkt an die Rücksitzlehne anstoßen. Leichtere Gegenstände werden darauf platziert. Ist die Ladung höher als der Rücksitz, empfiehlt sich ein Laderaumgitter oder ein Gepäcknetz. Zusätzliche Sicherheit geben Spanngurte, mit denen das Gepäck über Kreuz am Fahrzeugboden festgezurrt wird. Dachboxen sollten nur mit leichten Gütern beladen werden und Fahrräder gehören auf dafür vorgesehene Trägersysteme.
Wer mit schlecht gesicherter Ladung bei einer Polizeikotrolle auffällt, riskiert Buß- und Verwarnungsstrafen zwischen 35 und 120 Euro sowie bis zu vier Punkte im Flensburger „Verkehrssünder“-Register. Außerdem können die Beamten die Weiterfahrt unterbinden. Kommt es infolge von Beladungsmängeln zu einem Unfall mit Personenschaden, kann dies sogar als Straftat gewertet werden und entsprechende Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Weniger Grund zur Sorge besteht hingegen, wenn die eigene schlecht gesicherte Ladung einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt: Dafür kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf – in der Regel auch ohne mögliche Regressforderungen. (ampnet/Sm)
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 01.07.2015 aktualisiert am 02.07.2015
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