Ratgeber: Wenn ein Haustier angefahren wird – Kümmern und suchen

Die Dämmerung bricht immer früher herein und damit steigt auch die Unfallgefahr. Gerade im Herbst sind zu dieser Zeit viele Tiere auf Straßen oder Wegen unterwegs – und das sind nicht immer Wildtiere. Auch Hunde und Katzen sind nicht selten allein auf Ausgang. Kommt zu einer gefährlichen Situation reagieren diese häufig unberechenbar und völlig unterschiedlich: Die einen überqueren rasch die Straße, andere bleiben kurz stehen und rennen dann doch zurück.

Wenn es trotz aller Vorsicht zu einer Kollision mit einer Katze oder einem Hund kommt, gilt es, Ruhe zu bewahren und die Polizei zu verständigen. Der ADAC weist darauf hin, dass auch ein örtlicher Tiernotruf verletzten Tieren helfen kann.

Unabhängig davon ob ein Tier verwundert oder sogar tot ist, sollte der Besitzer ausfindig gemacht werden. War der Vierbeiner alleine unterwegs, kann eine Marke am Halsband helfen. Die Polizei klärt in jedem Fall eventuelle rechtliche Ansprüche. Ist der Autofahrer am Unfall schuld, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Behandlungskosten des verletzten Tieres aufkommen. Trägt der Autofahrer keine Schuld, zahlt bei Schäden am Auto die Tierhalter-Haftpflicht oder die private Versicherung des Besitzers.

Problematisch wird es, wenn für das Tier keine Versicherung besteht. In diesem Fall müssen die Besitzer für den Schaden ihres Vierbeiners selbst aufkommen. Sind Herrchen oder Frauchen unauffindbar, springt je nach Tarif aber auch die Kfz-Teilkaskoversicherung ein.

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