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Frost und Schnee haben heftige Straßenschäden in Deutschland verursacht. Die Schlaglöcher können für Beschädigungen am Fahrzeug oder sogar für Unfälle sorgen. Es stellt sich die Frage, wer für die Winterschäden am Auto zahlt.
Prinzipiell zahlt in solchen Fällen die Stadt. „Die Kommunen haben die Verkehrssicherungspflicht und sind damit verantwortlich, dass die Straßen befahrbar sind. Aber sie ziehen sich aus der Verantwortung, indem sie entweder eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen oder Warnschilder aufstellen“, erläutert Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied vom Bund der Versicherten (BdV). Dass die Löcher zeitnah ausgebessert werden, kommt hingegen eher selten vor. Kommt es zu einem Schaden, gehen die Autofahrer meist leer aus, selbst wenn sie gegen die Kommunen klagen.
Die Kfz-Versicherer fühlen sich laut Rudnik nur dann zuständig, wenn für das Fahrzeug eine Vollkasko abgeschlossen ist. Die Teilkasko reicht dafür nicht und die Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die anderen Straßenverkehrsteilnehmern zugefügt werden. Für den Autofahrer ist zu überlegen, ob er den Schaden meldet. Denn die Schadensregulierung führt häufig zu einer höheren Prämie, weil der Vertrag in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird. Die Erstattung laufe meistens problemlos ab. „Doch stellt sich heraus, der Autofahrer hat sich am Steuer grob fahrlässig verhalten, ist also etwa zu schnell gefahren, darf der Versicherer die Leistung kürzen“, sagt Rudnik. Steht in den Versicherungsbedingungen, dass die Gesellschaft auch in solchen Fällen zahlt, hat der Versicherungsnehmer Glück und die Leistung wird nicht gekürzt.
geschrieben von auto.de/(al/mid) veröffentlicht am 01.03.2010 aktualisiert am 01.03.2010
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