Wildunfälle

Ratgeber: Wildunfall – Herbstliche Gefahr auf Waldstrecken

Der Herbst bringt nicht nur Regen und Nebel mit sich. Wildwechsel-Stellen ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen. Bilder

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Bei 2.601 Unfällen im vergangenen Jahr registrierten die Behörden die Ursache „Wild auf der Fahrbahn“, in 2.249 Fällen kamen dabei Menschen zu Schaden. Die tatsächliche Zahl der Wildunfälle liegt allerdings viel höher: Allein mehr als 200.000 im Straßenverkehr getötete Tiere der Gattung Rehwild, Dam-, Rot- und Schwarzwild werden in der Statistik 2012/13 des Deutschem Jagdverbands geführt. In der herbstlichen Dämmerung ist die Gefahr nun wieder besonders hoch, mit einem Tier auf Nahrungssuche zusammen zu stoßen.

Dämmerung besonders gefährlich

Vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden sollten Autofahrer zwischen Wald- und Feldzonen besonders vorsichtig unterwegs sein und auf springendes Wild achten. Besonders gefährlich sind neu gebaute Straßen, die durch Waldgebiete führen, da das Wild seinen gewohnten Wechsel beibehält. Taucht ein Reh auf, müssen Autofahrer mit nachfolgenden Tieren rechnen. Dann sollte man nicht nur abbremsen, sondern auch hupen.

Im Falle eines Unfalls

Kommt es zu einem Zusammenstoß, schaltet man die Warnblinkanlage ein, sichert die Unfallstelle ab und schafft das Tier an den Randstreifen. Das Tier sollte man nicht mit bloßen Händen anfassen, es besteht Tollwutgefahr. Ein Kadaver darf nicht mitgenommen werden, das wird als Wilderei gewertet. Ist das angefahrene Tier verletzt und flieht, sollte man sich die Fluchtrichtung merken und die Stelle markieren, damit der Förster das Tier verfolgen kann. Wichtig: Der Unfall selbst muss der Polizei gemeldet werden. Diese stellt dann eine Bescheinigung für die Versicherung aus.

Kaso deckt Wildunfälle

Eine Vollkaskoversicherung kommt in der Regel für den gesamten Schaden bei einem Wildunfall auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind nach Angaben der Arag-Rechtschutzversicherung Schäden aufgrund eines Zusammenstoßes mit Haarwild (Hirsch, Reh etc.) mitversichert. Bei kleineren Tieren wie Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine generelle Einstandspflicht der Teilkasko.

Wichtig: Nicht ausweichen!

Ist ein Zusammenprall nicht mehr zu vermeiden, sollte man auf keinen Fall ausweichen. Ein hektisches Ausweichmanöver könnte noch schlimmere Folgen haben. Hinzu kommt, dass die Teilkasko in der Regel nicht für Schäden zahlt, der nicht nur einen Zusammenstoß mit dem Wild, sondern durch Ausweichen verursacht wurde. Die Versicherung tritt nach Angaben der Arag-Experten nur ein, wenn auch das „Nichtausweichen“ und eine Kollision dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte (BGH, Az.: IV ZR 202/90).

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