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Deutsche Autofahrer sollten in den Wintermonaten ihre Fahrzeuge für Urlaubsfahrten ins Ausland mit den „richtigen“ Reifen ausstatten. Denn in verschiedenen Ländern und Regionen Europas gilt die Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldstrafen rechnen.
Zum Beispiel sind im norditalienischen Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifen vorgeschrieben. In Österreich müssen laut ADAC bei winterlichen Straßenverhältnissen zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifen aufgezogen werden. Ganzjahresreifen mit einer „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) werden als Winterreifen anerkannt, die Mindestprofiltiefe muss bei 4 Millimetern liegen.
In Lettland und Estland gilt vom 1. Dezember bis zum 1. März eine Winterreifenpflicht. Estland kann die Winterreifenpflicht entsprechend der Wetterlage zwischen Oktober und April ausdehnen. Finnland schreibt von Anfang Dezember bis Ende Februar Winterreifen mit der Aufschrift M+S oder MS mit einer Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor.
Reisende nach Slowenien müssen zwischen dem 15. November und 15. März bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen haben, diese müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern aufweisen. Vom 1. November bis zum 30. April ist in der Tschechischen Republik auf bestimmten, beschilderten Streckenabschnitten eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen mit Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern ausgerüstet sein, Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Winterreifen mit Mindestprofiltiefe von 6 Millimetern auf der Antriebsachse. Ist die Straße mit Schnee und Eis bedeckt, genügen auch Schneeketten.
geschrieben von (al/mid) I (Foto:dpp) veröffentlicht am 07.10.2009 aktualisiert am 07.10.2009
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