Ratgeber – Winterreifenpflicht in Europa

Während in Deutschland weiterhin Verwirrung um die Winterreifenpflicht herrscht, haben andere Länder ganz eindeutige Regelungen. Autofahrer sollten diese bei einem Besuch kennen.

In Österreich müssen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schneematsch oder Eis mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Als Winterreifen gelten juristisch auch Ganzjahresreifen, sofern sie die M+S-Kennzeichnung an der Flanke tragen. An einigen Passstraßen gibt es zudem eine Schneekettenpflicht, auf die Schilder hinweisen.

Eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht gibt es außerdem in Estland (1. Dezember bis 31. März), Finnland (1. Dezember bis 29. Februar), Lettland (1. Dezember bis 31. März), Litauen (1. November bis 1. April), Schweden (1. Dezember bis 31. März) und Slowenien (15. November bis 15. März). Nur bei Eis und Schnee müssen Autofahrer in der Slowakischen Republik und in Ungarn Winterreifen aufgezogen haben.

In Frankreich finden sich im Gebirge an einigen Straßen Schilder, die Winterreifen vorschreiben. Auch in Italien gibt es bestimmte Strecken, die zwischen Mitte Oktober und Mitte April nur mit Winterpneus befahren werden dürfen. Ähnliche Regelungen gelten auch in Kroatien und Tschechien.

Keine gesetzliche Regelung für die Verwendung von Winterreifen gibt es hingegen in der Schweiz. Das Auto sollte bei winterlichen Straßenverhältnissen aber mit den Saison-Pneus ausgerüstet sein, da selbst bei einem unverschuldeten Unfall mit Sommerreifen eine erhebliche Mithaftung möglich ist.

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