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Der Countdown läuft: In wenigen Wochen empfängt Brasilien die Welt zur Fußball-WM. Die meisten werden die Spiele jedoch hierzulande erleben und oft geht es nach einem erfolgreichen Spiel feiernd und hupend mit dem Fahrzeug auf die Straße. Doch nicht alles ist bei Autokorsos erlaubt, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt mit.
Wer sein Auto mit Fanartikeln schmückt, muss keine Konsequenzen fürchten, sofern der Fahrer gute Sicht auf die Fahrbahn hat und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Verboten sind jedoch großformatige Flaggen mit langen Stangen. Bei Überziehfahnen an Außenspiegelgehäusen ist darauf zu achten, dass die Blinker nicht verdeckt werden und auch das Kennzeichen muss jederzeit lesbar sein.
Nicht nur im Cabrio sollten Insassen auf riskante Kletterpartien verzichten. Die Motorhaube ist tabu, genauso wie das Fahrzeugdach bei geschlossenen Modellen. Außerdem sollten nicht mehr Personen im Fahrzeug sein, als sich Plätze und demnach Gurte befinden.
Auch wenn es schwer fällt – alle Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt sein. Verletzungen können auch bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit passieren. Abgesehen davon kann einem nichtangeschnallter Mitfahrer beispielsweise bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung – mit entsprechenden Konsequenzen für den Schadenersatz – angehaftet werden.
Streng genommen sind Hupkonzerte sowie der Einsatz der Lichthupe oder der Warnblinkanlage eine Ordnungswidrigkeit. Erfahrungsgemäß drückt die Polizei bei der WM häufig ein Auge zu, was trotzdem nicht als Freifahrtschein zu verstehen ist.
Absolut tabu ist natürlich übermäßiger Alkoholverzehr. Der Fahrer des Pkw muss sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Denn selbst wenn der Betreffende nicht der Verursacher eines Crashs war, so kann dem alkoholisierten Autofahrer eine Teilschuld angelastet werden. Schon ab 0,3 Promille im Blut macht sich der Fahrer bei einem Unfall strafbar. Die Feierlaune endet dann abrupt – und das schon deutlich vor dem Finale am 13. Juli.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 16.05.2014 aktualisiert am 16.05.2014
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