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Vor dem Start in den Winter sollten sich Autofahrer genau informieren, wie die gesetzlichen Regelungen zu Winterreifen an ihren Fahrtzielen im europäischen Ausland aussehen. Denn in vielen europäischen Nachbarstaaten dürfen bestimmte Strecken und Pässe nur mit Winterreifen oder Schneeketten befahren werden. Continental, Marktführer bei Winterreifen, hat daher die Regelungen zusammengefasst.
Es ist zwar keine europaweite Regelung zu Winterreifen in Sicht. Allerdings hat die EU bereits 1992 definiert, wie ein M+S-Winterreifen auszusehen hat (Anh. II 92/23 EWG). Es handele sich dabei um „Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Heutige Winterreifen sind nach dieser Definition eigentlich gar keine, da sie mit ihrem aufwändigen asymmetrischen Profildesign eher filigran gestaltete Hightech-Verbindungen zwischen Auto und Fahrbahn aufbauen. Auch die wichtige wintertaugliche Laufflächenmischung bleibt ungenannt. Klarer in der Aussage ist das Schneeflockensymbol, mit dem nahezu alle leistungsfähigen Winterreifen inzwischen versehen sind. Es kann angebracht werden, wenn der jeweilige Reifen beim ABS-Bremsen auf Schnee sieben Prozent besser ist als ein Referenz-Standard-Reifen mit M+S-Kennung.
In Belgien, die Niederlande und Luxemburg gibt es keine Winterreifenpflicht. Allerdings sind die Winterpneus gerade in den bergigen Regionen der Länder ratsam.
Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Hier sind auch Spikes erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.
In Deutschland sind die Autofahrer verpflichtet, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ausrüstung ihres Autos an die Wetterverhältnisse anzupassen, daher spricht man von der „Situativen Winterreifenpflicht“. Autofahrer, die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen mit Bußgeld rechnen, zusätzlich drohen Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Winter ergänzt werden und die Witterungsverhältnisse sowie die Reifenqualitäten detaillierter beschreiben. Auch die Bußgelder sollen erhöht werden.
In Estland besteht vom 1. Dezember bis Ende Februar eine Winterreifenpflicht. Je nach Wetterlage kann diese allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.
In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.
Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein, Schilder weisen darauf hin. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen.
In Italien gibt es keine Winterreifenpflicht, obwohl diese für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden kann. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es in Italien keine besonderen Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts).
In Lettland gilt – wie in Finnland – eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar. In Litauen gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.
Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht vorgeschrieben, obwohl sie empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge der Witterung angemessen zu bereifen und – wenn nötig – auch Schneeketten mitzuführen.
In Österreich sind vom 1. November bis zum 15. April Winterreifen vorgeschrieben. Während dieser Zeit darf man bei winterlichen Straßenbedingungen nicht auf Sommerreifen unterwegs sein, die Winterreifen müssen mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben. Auf bestimmten Strecken kann zusätzlich die Ausrüstung mit Schneeketten vorgeschrieben werden. Spikes sind an Fahrzeugen bis 3,5 t erlaubt; es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Polen hat keine Winterreifenpflicht.
In Rumänien gibt es derzeit keine Vorschriften in Bezug auf Winterausrüstung. Das Ministerium für Transport hat angekündigt, dass die Regierung im Dezember 2010 eine Notverordnung genehmigen wird, die Fahrzeughalter verpflichtet, ihre Fahrzeuge von 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen auszustatten. Die neue Regelung soll erst ab 2011 gültig werden.
In Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische.
In der Schweiz gilt keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls, der nachweislich auf Sommerreifen zurückzuführen ist, eine Mithaftung in Betracht kommt. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Autobahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts.
Wer in die Slowakei fährt, muss Winterreifen montiert haben – dort gilt die gesetzliche Pflicht.
In Slowenien gilt vom 15. November bis zum 15. März eine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern; nach slowenischem Gesetz reichen allerdings zwei Winterreifen pro Fahrzeug aus.
Eine Winterreifenpflicht gibt es in Tschechien auf bestimmten Strecken. Sie besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März, die Strecken sind durch Schilder markiert.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 18.11.2010 aktualisiert am 18.11.2010
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