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Campingwagen und Wohnmobile laden jetzt wieder zur großen Reise ein. Da sie in der Regel nur wenige Wochen pro Jahr im Einsatz, in dieser Zeit aber auf langen Strecken unterwegs und besonderen Belastungen ausgesetzt sind, wird im Zuge der Hauptuntersuchung (HU) auf bestimmte Aspekte besonders viel Wert gelegt.
Nicht selten weisen Caravans bei Brems- und Lichtanlagen HU-relevante Mängel auf. Rost, defekte Leitungen und Probleme mit den Übertragungseinrichtungen kommen häufig vor. Typische Gefahrenquellen und deshalb im Visier der Prüfingenieure sind auch Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkupplung.
Licht-, Brems- und Abgasanlage
Häufige Mängelquellen sind laut Experten der Prüforganisation KÜS auch bei Wohnwagen Licht-, Brems- und Abgasanlage, sowie die Reifen. Die Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck bei den oft vorhandenen, in der Lauffläche verstärkten sogenannten C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines zu niedrigen Reifendrucks könnte ein Reifenplatzer sein. Beim Profil sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben, empfehlenswert sind jedoch 3 Millimeter.
Wohnmobile sind per Gesetz klar als Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung definiert. Alle Ausrüstungsgegenstände im Wohnbereich müssen fest angebracht sein. Ist das nicht der Fall, kann bei der HU keine Plakette erteilt werden. Gleiches gilt für Kombis, Transporter und Multivans, die für steuerliche Vergünstigungen zu Wohnmobilen umgerüstet wurden.
Im Fokus der Prüfer steht bei Caravan und Wohnmobil zudem immer die Flüssiggasanlage. Sie dient der Kücheneinrichtung und muss mindestens im Zwei-Jahres-Abstand untersucht werden. Damit es zur vorgeschriebenen Prüfbescheinigung kommt, muss unter anderem eine Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum durch eine Wand gegeben sein. Gasflaschen, – kästen und die Entlüftungsöffnung sollten frei zugänglich sein.
Da Mängel bei Fahrzeugen dieser Größe und Schwere bei Verkehrsunfällen gravierende Folgen haben können, unterliegen Wohnmobile bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln. Bis 3,5 Tonnen Gewicht müssen Wohnmobile im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle zwei Jahre. Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 und 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie weiterhin im 24-Monats-Takt vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum 6. Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich jedes Jahr zur Hauptuntersuchung.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 14.03.2014 aktualisiert am 14.03.2014
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