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Bei der Fahrt zu zweit auf dem Motorrad muss der Sozius oder die Sozia dem Fahrer großes Vertrauen entgegenbringen. Der Fahrer selbst muss sich vor allem auf das veränderte Fahrverhalten einstellen.
Denn das zusätzliche Gewicht des Beifahrers hat Auswirkungen auf das Kurven- und Bremsverhalten des Motorrads.
Generell darf ein Mitfahrer nur an Bord, wenn ein Beifahrersitzplatz und geeignete Fußrasten vorhanden sind. Ein Helm und die passende Schutzkleidung sind obligatorisch. Das erhöhte Gewicht erfordert des Weiteren die Anpassung von Federdämpfung und Reifendruck. Die genauen Angaben stehen in der Betriebsanleitung des Bikes.
Kinder dürfen nur dann mit dem Motorrad mitfahren, wenn sie groß genug sind, die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sind, sich festzuhalten. Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist die Mitnahme eines Passagiers auf dem Motorrad laut den Experten der Deutschen Versicherer (GDV) unproblematisch.
Im Falle eines Unfalls ist der Beifahrer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers versichert. Bei Unfällen mit Personenschaden durch höhere Gewalt, sei es Steinschlag oder ein Wildunfall, springt die private Unfallversicherung ein. Diese kommt für alle Unfälle in der Freizeit auf, unabhängig von Ursache und Schuldfrage, und ist für Motorradfahrer besonders empfehlenswert.
Auf dem Weg zur Arbeit haftet zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt Heilbehandlung, Berufshilfe, Sterbegeld und Renten bei Dauerschäden, zahlt jedoch kein Schmerzensgeld. Voraussetzung für die Leistungen ist der direkte Weg zur Arbeit. Bei Umwegen erlischt der Versicherungsschutz.
geschrieben von (sas/glp) veröffentlicht am 20.05.2008 aktualisiert am 20.05.2008
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