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Die lustigen Aufkleber am Auto verraten es schon auf den ersten Blick: "Baby an Bord". Ob die Allerkleinsten wirklich gerne Autofahren, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur eines: ihre Sicherheit. Und dafür gibt es spezielle Baby-Schalen. Doch
Ein abbiegender Autofahrer haftet vollkommen für einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer auch dann, wenn dieser den Radweg entgegen der Fahrtrichtung fährt. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az. 4 U 69/14). Wie die Deutsche
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