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Überlässt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers.
Dass der Kleinwagen Smart Fortwo ein Flop war, lag sicher nicht an seiner Technik. Denn die tut im baugleichen Mitsubishi Colt auch acht Jahre nach Produktionsstart immer noch zuverlässig ihren Dienst. Allerdings konnte der Japaner anders als se
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