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Mit einer ungewöhnlichen Optik heben sich manche Autos von der Masse ab. Mal haben sie mehr Ecken als andere, mal extreme Rundungen oder eine komplett ausgefallene Form. Die Hersteller setzen auf den Individualisierungsdrang der Käufer - un
Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich im Nachhinein nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 11.12.20
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