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Ein gewerblich agierender Autovermieter darf in seiner Mietwagen-Flotte keine mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüsteten Notarztfahrzeuge bereithalten. Auch dann nicht, wenn diese Sonderfahrzeuge ausschließlich medizinischen Organisatione
Wird ein gewerblicher Autohändler von einem Fahrzeugbesitzer beauftragt sein Auto auf dessen Betriebsgelände zu verkaufen, so ist eine wöchentliche „Werbemittel- und Platzmietpauschale”, zusätzlich zur eigentlichen Pro
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