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Ein gebrauchtes Auto darf nicht als "Jahreswagen" verkauft werden, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 180/05). Bisher galt, dass als Jahreswa
Laut Gesetz muss ein Händler mindestens zwölf Monate lang für Mängel an einem Gebrauchtwagen gerade stehen. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die Abgrenzung zwischen einem Man
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