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Bei einem Auffahrunfall ist nicht immer und unbedingt der Fahrer des nachfolgenden Autos schuld. Bremst der Vordermann nachweisbar ohne Grund, trifft ihn die volle Verantwortung, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts jetzt noch einmal hervorgeh
Bei einem Auffahrunfall trägt grundsätzlich der Auffahrende die Schuld. Der so genannte "Beweis des ersten Anscheins" spricht gewöhnlich dafür, dass der Hintermann mit einem zu geringen Sicherheitsabstand gefahren ist oder zu sp&a
Wer seine Reparaturrechnung nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Werkstatt das Auto als Pfand behält. Das geht allerdings nur, wenn der Auftraggeber auch der Halter ist, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe nun geurteilt hat. In dem
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