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Automatisch betätigte Barrieren wie Schranken oder Polleranlagen müssen nicht über eine Notstopp-Funktion bei unberechtigt einfahrenden Fahrzeugen verfügen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes her
Ein Verkehrsunternehmen darf seine Fahrten auch auf Personen beschränken, die mindestens 60 Jahre alt sind oder einen Schwerbehindertenausweis haben. Solchen "Seniorenbussen" ist die Zulassung nicht allein deshalb zu verweigern, weil wegen der A
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