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Die Änderung des Punktesystems soll in den kommenden Jahren für mehr Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Laut Verkehrsminister Ramsauer wird es radikal einfacher — aber auch gerechter? Die Beurteilung von Geisterfahrten auf Autobahnen wird gleichgestellt mit dem Telefonieren am Steuer
Noch muss das Gesetz zur Änderung des Punktesystems Bundestag und Bundesrat passieren. Doch die Reform der Flensburger-Verkehrssünderdatei rückt näher. Das aller Wahrscheinlichkeit nach 2014 in Kraft tretende Gesetz sieht bahnbrechende Änderungen vor.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Verkehrsverstöße völlig neu bewertet. Verkehrssicherheit ist das Kriterium für die Zuordnung in gefährliche und sehr gefährliche Verstöße. Diese werden mit ein oder zwei Punkten bestraft. Beispielhaft werden Vergehen wie Fahren unter Alkohol mit 0,8 Promille, Telefonieren ohne Freisprechanlage und zu schnelles Fahren (21 bis 30 km/h) im Ort mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Zwei Punkte gibt es unter anderem für Drängeln auf der Autobahn, gefährliche Überholmanöver und das Fahren [foto id=“447841″ size=“small“ position=“right“] ohne Führerschein. Aus der Erfassung in Flensburg fallen Verstöße wie das Einfahren in Umweltzonen. Außerordentliche Verstöße (Straftaten) können mit drei Punkte geahndet werden. Dazu zählen Fahren unter Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Künftig ist der Führerschein schon bei acht statt bei 18 Punkten weg und wird für mindestens ein halbes Jahr eingezogen. Einen neuen Führerschein gibt es erst nach einer bestandenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Mit der im Volksmund als Idiotentest bezeichneten Untersuchung muss die Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen werden. Das beliebte Punkteabbauseminar, um sich etwas Luft zu verschaffen, wird mit dem Inkrafttreten der Reform abgeschafft. Punkte werden dann nur noch entsprechend der feststehenden Tilgungsfristen gestrichen. Eine Ein-Punkt-Strafe wird nach zwei Jahren gelöscht, besonders schwere Verstöße nach fünf Jahren. Bei Straftaten kann der Zeitraum bis zu elf Jahre betragen.
Neben der Reform des Flensburger Punktesystems sorgt auch die Erhöhung der Kosten eines Knöllchens fürs Falschparken für Unmut unter den deutschen Autofahrern. Das Überschreiten der Parkdauer wird ab 1. April fünf Euro teurer. Damit soll die Geldbuße wieder als Strafe vorbeugend wirksam sein. Nach 20 Jahren hätte die Höhe an die Inflation und verfügbare Einkommen angepasst werden müssen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Durch die Anhebung der Verwarngelder wird mit Mehreinnahmen bei Ländern und Kommunen gerechnet.
Verkehrsrechtliche Anpassungen werden 2013 in ganz Europa durchgeführt. Auch im Ausland wollen die Kämmerer die Stadtsäckel füllen. Die österreichische Regierung plant ab Januar eine drastische Erhöhung des Strafrahmens für Bagatelldelikte. Sofort zu zahlende Strafen (Organmandate) könnten bis zu 200 Euro teuer werden; Anonymverfügungen, meist Geschwindigkeitsübertretungen, bis 500 Euro.
In Frankreich wird reflektierende Kleidung für alle Motorradfahrer ab 1. Januar 2013 Pflicht. Ab März müssen Kraftfahrer in Frankreich, die keinen Alkoholtester mitführen, mit einer Strafe von 13 Euro rechnen.
geschrieben von auto.de/kau veröffentlicht am 31.12.2012 aktualisiert am 31.12.2012
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Lese ich da richtig? Die verfügbaren Einkommen haben sich in den letzten 20 Jahren deutlich erhöht (verdoppelt)? Wer behauptet denn solch einen Blödsinn? Was ist denn mit den ganzen Minijobbern und den prekär Beschäftigten? Haben sich deren Einkommen binnen der letzten 20 Jahren auch verdoppelt? Das Gegenteil dürfte eher der Fall sein, deren Einkommen haben sich allenfalls halbiert! Ach so, ich vergaß: Das Prekariat soll sich ja gar kein Fahrzeug mehr leisten können, die sollen den ÖPV benutzen. Wer noch das Geld für ein eigenes Fahrzeug hat, der soll damit bitteschön die Finanzen der überschuldeten Städte und Gemeinden sanieren.
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Gast auto.de
Januar 6, 2013 um 1:43 pm UhrAls inzwischen dreimal durch nicht aufgeklärte Unfallfluchten Geschädigter empfinde ich die Strafen für Unfallflucht als viel zu gering. Könnte man beim ersten Mal sich vielleicht noch mit 3 Punkten zufrieden geben, sollte für Wiederholungstäter die MPU Pflicht werden. Solche Leute sind charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet, zeigen sie doch rücksichtslosen Egoismus. Dem ersten Absatz war zu entnehmen, dass eine Geisterfahrt auf der Autobahn dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gleichgestellt wird. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Was gefährlicher ist, dürfte doch schon der gesunde Menschenverstand sagen.