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Wer sein falsch geparktes Auto in letzter Sekunde vor dem Haken des Abschleppwagens rettet, muss den Einsatz trotzdem zahlen.
Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Kosten müssen laut der Rechtsschutzversicherung ARAG demnach sogar getragen werden, wenn der Abschleppunternehmer nach Abbruch des Abschleppvorgangs einen benachbarten Falschparker abschleppt (VG Koblenz, Az.: 3 K 416/08.KO).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 18.03.2009 aktualisiert am 18.03.2009
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