Recht: Abschleppkosten auch bei Rettung in letzter Sekunde

Wer sein falsch geparktes Auto in letzter Sekunde vor dem Haken des Abschleppwagens rettet, muss den Einsatz trotzdem zahlen.

Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Kosten müssen laut der Rechtsschutzversicherung ARAG demnach sogar getragen werden, wenn der Abschleppunternehmer nach Abbruch des Abschleppvorgangs einen benachbarten Falschparker abschleppt (VG Koblenz, Az.: 3 K 416/08.KO).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo