Recht: „Absolut unfallfrei” – Kfz-Verkäufer muss für mangelfreien Zustand sorgen

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 4 U 9/10) urteilte, dass ein Kfz-Verkäufer bei Übergabe eines Fahrzeuges den mangelfreien Zustand dessen schuldet. Darüber hinaus ist zu prüfen, was zwischen den Parteien über die Beschaffenheit eines Fahrzeuges vereinbart wurde und ob der Verkäufer Gewähr für etwaige Fehler der Kaufsache übernimmt.

Bei dem uns vorliegenden Fall handelt es sich um einen gebrauchten Wohnwagen LMC Royal685, Baujahr 2002. Ersteigert über Ebay zum Preis von 8.000 Euro im „absolut unfallfreien” Zustand. Die Beschreibung machte deutlich, dass die „Außenhaut weder Beulen, Dellen, noch sonst etwas” aufweist. Bei Abholung stellte der Käufer allerdings fest, dass der Wohnwagen diverse kleine Dellen auf dem Dach hatte, welche mit Silikon ausgebessert worden. Von daher zog der Käufer seine Kaufabsicht zurück und verlangte die Übergabe des Wohnwagens in einem mangelfreien Zustand.[foto id=“373226″ size=“small“ position=“right“]

Der Käufer musste vor das Landgericht Frankfurt/Oder gehen, da eine außergerichtliche Einigung seitens des Verkäufers nicht erfolgte. Dieser wurde vom Landgericht verurteilt, woraufhin er vorm Oberlandesgericht Brandenburg in Berufung ging. Die Berufung schlug fehl, der beklagte Autohändler wurde verurteilt den Wohnwagen dem Kläger in vertragsgemäßen und mangelfreien Zustand dem Käufer zu übergeben.

Das Urteil klärte sich wie folgt. Gemäß Paragraph 433 Absatz 2 des BGB, denn der Käufer hat einen Erfüllungsanspruch auf Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Sache.

Der Kfz-Händler schuldet die Übergabe des Fahrzeuges in mangelfreiem Zustand. Wobei hier selbstverständlich die Anpreisungen des Fahrzeugverkäufers eine erhebliche Rolle spielen. Wer also Begriffe wie „absolut“, „definitiv“ oder „sicher“ bei der Anpreisung bestimmter Eigenschaften des Kaufgegenstandes benutzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er an diesen Aussagen dann auch gemessen wird. Der Verkäufer kann sich dann nicht mehr damit herausreden, dass bei einem erheblich gebrauchten Kfz ein nicht makelloser Zustand üblich wäre. Der Verkäufer sollte also grundsätzlich sparsam mit solchen Anpreisungen umgehen.

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Gast auto.de

August 16, 2011 um 3:37 pm Uhr

Was passiert wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt und den Kaufgegenstand dann nicht verkauft?

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