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Baut ein alkoholisierter Fahrer einen Unfall, kann auch der Beifahrer haften. Zu den Sorgfaltspflichten eines Beifahrers gehört es, sich zu erkundigen, ob der Fahrer fahrtüchtig ist, so die gängige Rechtspraxis, basierend auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: VI ZR 235/97). Ob man auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank sitzt, ist dabei unerheblich.
Es geht darum, inwieweit der Mitfahrer die Fahruntüchtigkeit des Fahrers erkennen konnte. „Bei einem nüchternen Beifahrer ist ein höherer Maßstab anzulegen als bei jemandem, der zum Beispiel durch Alkoholkonsum seinerseits in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist“, so Nicolas Eilers, Fachanwalt für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Wer wissentlich neben einem alkoholisierten Fahrer sitzt, wenn es zu einem Unfall kommt, trägt mindestens 25 Prozent Mitschuld, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az: 19 U 242/05). Ist der Mitfahrer zudem Halter des Fahrzeugs und erlaubt damit (bewusst) einem Betrunkenen die Nutzung seines Fahrzeugs, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen, die in der Kaskoversicherung bis zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Bei der Haftpflichtversicherung kann zudem ein Regress des Versicherers drohen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.07.2014 aktualisiert am 10.07.2014
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