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Wer mit Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht, verliert mitunter den Schutz der Kfz-Vollkaskoversicherung. Diese gängige Praxis von Versicherungsunternehmen ist laut einem Urteil des Landgerichts Münster rechtens.
Im verhandelten Fall ist ein stark alkoholisierter Fahrer mit einem auf dem Vater zugelassenen und versicherten Auto aus der Kurve getragen wurden und im Graben gelandet. Die Folge: Totalschaden am Kraftfahrzeug. Da der junge Fahrer während der Fahrt 1,67 Promille Alkohol im Blut hatte, verweigerte die Vollkaskoversicherung jegliche Zahlung.
Zu Recht, wie das Landgericht Münster nun bestätigt hat. Entscheidend ist demnach, ob der Fahrer grob fahrlässig handelt, also wesentliche Sorgfaltsmaßnahmen verletzt. Beim Genuss von Alkohol wird dies immer mit dem Vorliegen absoluter Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille Alkoholgehalt, angenommen. Im entschiedenen Fall hat der Fahrer deutlich mehr Alkohol im Blut gehabt, er hat also grob fahrlässig gehandelt. Denn nach Ansicht der Richter darf die Einsicht vorausgesetzt werden, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges unter erheblichem Alkoholeinfluss Leib und Leben sowie Sachen von bedeutenden Wert gefährden kann. Das Verschulden des Sohnes des Versicherungsnehmers haben die Richter gar so groß angesehen, dass die Versicherung völlig von der Leistung befreit wurde. Das Verschulden des Sohnes wird dem Vater als Halter in vollem Umfang zugerechnet (LG Münster, 015/ = 275/09// DAR 2010,473//).
geschrieben von auto.de/(win/mid) veröffentlicht am 11.10.2010 aktualisiert am 11.10.2010
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