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Ist die Motorhaube des eigenen Fahrzeugs noch warm, während der Besitzer selbst noch alkoholisiert ist, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und erklärte den Führerscheinentzug eines Fahrzeugführers für rechtens, als dieser der MPU nicht nachkam (Az. 16 B 358/14).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, alarmierte der Nachbar eines Autofahrers die Polizei, als dieser betrunken vorgefahren sein soll. Die Beamten stellten beim mutmaßlichen Fahrzeugführer 2,56 Promille im Blut fest und sein Fahrzeug wies eine noch warme Motorhaube auf. Diese Tatsachen begründeten den Verdacht auf Alkohol am Steuer, was für die Führerscheinstelle Grund genug war, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu fordern. Als der angebliche Alkoholsünder das nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
Ein Video des Smartphones vom verfeindeten Nachbar überführte den Autofahrer vor Gericht und verleitete ihn zur Aussage, dass er womöglich doch alkoholisiert gefahren sein könnte. Dass er sein Geständnis in zweiter Instanz widerrief, war für das Gericht unerheblich, denn schon der hohe Blutalkoholwert könne auf ein Alkoholproblem deuten, was allein schon die MPU-Anordnung rechtfertige. (ampnet/nic)
geschrieben von auto.de/(ampnet) veröffentlicht am 08.08.2014 aktualisiert am 08.08.2014
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