Recht: Ampeln für Radfahrer – Klare Regeln für alle

Viele Radfahrer sind an Ampeln unsicher, ob sie diese auch beachten müssen, oder nutzen die unterschiedlichen Ampelphasen zum eigenen Vorteil aus.

Häufig weichen sie auf Gehwege aus, verwirren damit andere Verkehrsteilnehmer und riskieren gefährliche Situationen. Dabei ist die Regelung eindeutig.

Radfahrer müssen sich an die Grün- oder Rotphasen des Autoverkehrs Fahrverkehrs halten. Ausnahmen gelten laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nur, wenn es eine eigene Ampel für den Radverkehr gibt. Erkennbar sind diese an einem Radsymbol in der Fußgängerampel. (StVO § 37, Abs. 2, Nr. 6)

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