Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Viele Radfahrer sind an Ampeln unsicher, ob sie diese auch beachten müssen, oder nutzen die unterschiedlichen Ampelphasen zum eigenen Vorteil aus.
Häufig weichen sie auf Gehwege aus, verwirren damit andere Verkehrsteilnehmer und riskieren gefährliche Situationen. Dabei ist die Regelung eindeutig.
Radfahrer müssen sich an die Grün- oder Rotphasen des Autoverkehrs Fahrverkehrs halten. Ausnahmen gelten laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nur, wenn es eine eigene Ampel für den Radverkehr gibt. Erkennbar sind diese an einem Radsymbol in der Fußgängerampel. (StVO § 37, Abs. 2, Nr. 6)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.10.2012 aktualisiert am 30.10.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.