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Wird während eines Verkehrsunfalls ein kaskoversichertes Zugfahrzeug von seinem eigenen Anhänger beschädigt, muss die Versicherung zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Die Richter sahen den Zusammenstoß von Auto und Anhänger laut der Fachzeitung „Unfallregulierung aktiv“ nicht als Betriebsschaden an, da der Kollision ein Unfall zugrunde lag.
Der Schaden an einem nicht speziell versicherten Anhänger ist jedoch nicht gedeckt (OLG Düsseldorf, Az.: I-4 U 233/05).
geschrieben von mid/hh veröffentlicht am 11.04.2008 aktualisiert am 11.04.2008
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