Recht: Arbeitgeber muss für Schaden an Privatauto aufkommen

Wird der private Pkw im
Auftrag des Arbeitgebers für eine dienstliche Fahrt eingesetzt, liegt das
Schadensrisiko bei einem Verkehrsunfall in erster Linie beim Arbeitgeber
(Unternehmen). Das geht aus einer nun vom Auto Club Europa (ACE)
veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) hervor.

Die Details…

Nach Ansicht der Richter muss
der Arbeitgeber für Schäden an einem Fahrzeug seines Arbeitnehmers aufkommen,
wenn der Mitarbeiter mit Wissen und Willen seines Vorgesetzten die Fahrt
unternimmt und bei Einsatz eines Firmenwagens das entsprechende Risiko beim
Unternehmer gelegen hätte. Etwas anderes gilt allenfalls, wenn der Arbeitnehmer
alternativ öffentliche Verkehrsmittel hätte nehmen können und sich ohne Zutun
seines Unternehmens für den Privat-Pkw entschieden hätte (BAG, Urteil v.
23.11.2006 8 AZR 701/05, ACE – Verkehrsjurist 4/2007, 17).

 

mid/win

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