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Auch Fahrlehrer müssen sich an das Handy-Verbot im Auto halten. Dass musste ein Ausbilder in Süddeutschland erfahren. Er hatte während einer Übungsfahrt sein Handy benutzt.
Er saß zwar „nur“ auf dem Beifahrersitz. Dennoch wurde er laut dem Deutschen Anwaltsverein vom Oberlandesgericht Bamberg zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt.
Da der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt, so hieß es zur Begründung, sei der Lehrer der verantwortliche Fahrzeugführer. Er müsse den Schüler ständig beobachten und notfalls sofort eingreifen können. Und da sei ein Handy fehl am Platze (AZ: 2 Ss OWi 127/2009).
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 17.11.2009 aktualisiert am 17.11.2009
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