Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Weil für das Mofa-Fahren keine Fahrerlaubnis nötig ist, kann sie eigentlich auch nicht entzogen werden. Besonders rücksichtslosen Fahrern kann das Führen eines Leichtkraftrades trotzdem untersagt werden, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervorgeht.
Der betroffene Mofafahrer war bereits mehrfach wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung im Verkehr verurteilt worden. Dass das keine Versehen waren, dokumentierte der Aufkleber „Ich fahre so, um Sie zu nerven“ auf seinem Fahrzeug. Da für das Fahren mit einem Mofa maximal eine Prüfbescheinigung, jedoch keine Fahrerlaubnis im juristischen Sinne nötig ist, konnte der Mann zunächst nicht von erneuten Straftaten mit seinem Fahrzeug abgehalten werden. Als der Mofafahrer ein verlangtes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorbrachte, untersagten ihm die Behörden die Nutzung des Mofas im Straßenverkehr.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht urteilte. Schließlich begehe der Mofa-Fahrer seine Straftaten seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster und behindere durch gezieltes Verhalten den nachfolgenden Verkehr – mit der entsprechenden, teils erheblichen Gefährdung für diesen, erläutert die Deutsche Anwalthotline das Urteil.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 19.10.2011 aktualisiert am 19.10.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.