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Wer auf einem Radweg parkt, muss damit rechnen, dass das Auto abgeschleppt wird. Denn Kommunen dürfen zu dieser rigorosen Maßnahme greifen, um andere Falschparker abzuschrecken, hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt.
[foto id=“361196″ size=“small“ position=“left“]Normalerweise kostet das Parken auf dem Radweg nur ein Bußgeld von rund 15 Euro. Besteht jedoch die Gefahr, dass andere Autofahrer das Falschparken nachahmen, kann zusätzlich abgeschleppt werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, inwiefern das falsch abgestellte Auto den Radverkehr tatsächlich gefährdet.
Das Urteil lässt sich laut ADAC auch auf das Falschparken auf Gehwegen – etwa mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig – anwenden. Das Parken dort ist nur dann möglich, wenn es durch Verkehrszeichen ausdrücklich vorgeschrieben ist. Auch wer besonders rücksichtsvoll sein will und so eine enge Fahrbahn für andere Autos frei halten will, handelt gegen die Regeln. An Engstellen gilt nämlich auch ohne Schild ein Halteverbot.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 03.06.2011 aktualisiert am 03.06.2011
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