Recht: Auf die Autobahn schnell auffahren

Ordnet sich ein Kraftfahrer mit einer zu niedrigen Geschwindigkeit nach dem Verlassen des Beschleunigungsstreifens auf der rechten Fahrspur einer Autobahn ein und weicht ein nachfolgender Fahrer deshalb aus und fährt dabei auf ein anderes Fahrzeug, haftet der zu langsam fahrende Kraftfahrer allein für diesen Unfall. Das hat nun das Landgericht München entschieden.

In dem verhandelten Fall hat der klägerische Fahrer ein Ausweichmanöver vorgenommen und einen Unfall verursacht. Dieser wäre zwar vermeidbar gewesen, wenn der Kläger mit einer mittelstarken bis starken Bremsung auf das auf die Autobahn einfahrende Fahrzeug rechtzeitig reagiert hätte.

Doch diese falsche Reaktion kann dem Fahrer des klägerischen Fahrzeugs nicht zur Last gelegt werden, da der Beklagte selbst zu langsam auf die Autobahn aufgefahren war (Landgericht München, Az.: 19 S 5841/08).

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Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 1:29 pm Uhr

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht um einzufädeln, auf dem Standstreifen weiterbeschleunigen soll.
Da wird jetzt der Eine oder Andere mosern, was denn wohl die Polizei zu sowas sagt.
Ich habe aber schon häufig sehen müssen, dass manche Fahrer am Ende des Beschleunigungsstreifens angehalten haben, wenn sie keine Lücke zum einfädeln fanden.
Und das ist MIT ABSTAND DAS DÜMMSTE was man tun kann.

Wolfgang Fleu

April 11, 2010 um 5:38 am Uhr

Wie sieht denn die Realität aus? Man nähert sich der Beschleunigungsspur , die ja meistens nicht besonders lang ist. Oft wird durch Bäume und Büsche der Blick nach hinten erst möglich, wenn man bereits auf der Beschleunigungsspur ist. Jetzt wird es für den Auffahrenden langsam heikel: Blick in den Rückspiegel und Schulterblick. Dann schnellstens beurteilen, wie schnell der fliessende Verkehr ist und ob eine ausreichend grosse Lücke zum Einscheren da ist. Und nun mal Hand aufs Herz. Habt ihr dabei auch immer genau die Verkehrsverhältnisse auf der Überholspur im Blick mit blitzschneller Beurteilung der Situation? Natürlich nicht, meistens jedenfalls. Denn wie oft wird der überholende Verkehr zum Beispiel von Lkw’s abgeschattet. Und dann hat man vielleicht auch noch einen dicht auffahrenden Pkw an der Stoßstange hängen. Was nun? Beschleunigen bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens, in der Hoffnung, dass einer einem vielleicht durch Ausweichen nach links Platz macht? Oder doch im letzten Moment erkennen, dass Niemand ausweichen kann oder will und man dann mit einer harten Bremsung am Ende des Beschleunigungsstreifens doch noch zum Halten kommt mit der Angst im Nacken, dass der Hintermann, voll auf den Rückspiegel konzentriert, einem brutal ins Heck kracht? Naja, ich denke, dass eben nicht alle Autofahrer gleich gut sind beim Beurteilen einer Verkehrssituation. Das gilt auch für diejenigen, die mit ein bisschen Rücksichtnahme auch ohne Spurwechsel ein Einfädeln ermöglichen könnten. Aber nun zum Gerichtsurteil. Wenn ein auf der Autobahn rechts Fahrender durch einen brutalen oder panikergriffenen Einfädler zum Handeln genötigt wird, erfolgt diese Reaktion doch in der Regel instinktiv. Und das bedeutet dann meistens entweder Crash oder nach links raus. Kracht es dann auf der Überholspur, trägt der auf die Autobahn Auffahrende ganz alleine die Schu

Gast auto.de

April 10, 2010 um 4:56 pm Uhr

Entweder tut ihr nur so oder könnt euch die beschriebene Situation tatsächlich nicht vorstellen. Ich nehme mal an Letzteres. Es soll auf dem Land ja noch Ecken geben wo’s gemütlich zugeht. Gruß, Jürgen
P.S: den Führerschein für Auto und Motorrad hab‘ ich seit jetzt ziemlich genau 34 Jahren und bis jetzt unfallfrei…

Gast auto.de

April 9, 2010 um 3:30 pm Uhr

Ja, die Frage wurde aber nicht beantwortet: wenn ich wegen des dichten (und teilweise viel zu schnellen) Verkehrs in der Baustelle anhalten muss und nicht einfahren kann, was mache ich dann? 2 Stunden…warten? Rückwärts fahren geht nicht (mehr) weil sich hinten eine Schlange gebildet hat. Was also tun? Gruß, Jürgen

Gast auto.de

April 6, 2010 um 12:15 pm Uhr

Am Wochenende erlebt: Autobahnauffahrt (Heimsheim) ist in einer Baustelle, relativ stumpfer Winkel, nix mit Beschleunigen und einreihen, da zu viel Verkehr: rücksichtsloses Brettern in dem auf 60km/h beschränkten Baustellen-Abschnitt. Beschleunigen und Einfädeln auch deswegen nicht möglich, weil die Auffahrt stark mit Baustellen-Markierungen usw vollgestellt und die Sicht auf den fliessende Verkehr stark eingschränkt ist. Zudem sind einige Autos vor mir, die auch alle komplett direkt an der Einfahrt stehen bleiben mussten: die Alternativen sind: minutenlanges (stundenlanges?) Warten in der Hoffnung doch mal eine Lücke zu erwischen oder "mutiges" Einfahren nach Beschleunigung aus dem Stand? Letzteres geht definitiv nicht ohne "erzwungene Vorfahrt" und "erzwungenes Abbremsen" und Ersteres scheidet aus, weil ja noch mehr Fahrzeuge auf die Autobahn wollen. Was also tun? Gruß, Jürgen
P.S: das ist m.E. eine "Gesetzes-Lücke", weil ohne Verstoss gegen mindestens eines der gültigen STVO-Regeln, ist in so einer Situation nix zu machen…

Gast auto.de

März 31, 2010 um 12:54 pm Uhr

Na gut, juristisch mag das ja gelten. Fakt ist dann aber, dass eine erzwungene Vorfahrt zu einer Mitschuld führen kann! Sinnvoll ist sowieso ein rücksichtsvoller Umgang miteinander und der ist juristisch auch nicht ausgeschlossen. Dass jemand statt zu verzögern, nach links zieht und einen Unfall verschuldet, der dem "Einfädler" dann zur Last gelegt wird, verstehe ich trotzdem nicht.

Gast auto.de

März 30, 2010 um 12:10 pm Uhr

Es gibt in der STVO keinen Passus, der einem das Ausweichen nach links gebietet. Es gibt aber einen Passus, der das "Einscheren lassen" fordert und ggf. ein "vorausschauendes Abbremsen" um den Einscherenden einfädeln zu lassen. Auch mal an eine Führerschein-Prüfungsfahrt denken: einfach mal überlegen, was in der jeweiligen Situation die Reaktion des Prüfers wäre?! Die Erinnerung an die Sache mit dem Reissversschluss ist auch hier angebracht. Und ja, wenn vor mir jemand den Motor abwürgt und ich hinten drauf fahre, dann habe ich in den allermeisten Situationen schuld zumindest den grössten Anteil! Dann bin ich zu nah aufgefahren. Dass das in der heutigen Verkehrswelt – in dem’s nur um’s Drängeln und schnell-schnell machen geht – völlig missachtet wird (auch in anderen Situationen z.B beim Überholen auf der Autobahn usw.) weiss ich aber leider auch ;-(

Gast auto.de

März 30, 2010 um 10:42 am Uhr

Ich stelle immer wieder fest dass Vorausfahrende sofort und schnell nach links rüberziehen, sobald ein Fahrzeug aus der Beschleunigungsspur kommt. Das ist absolut unnötig und auch noch fahrlässig, wenn man dabei nicht in den Rückspiegel schaut. Auf der anderen Seite muss man auch mal vom Gas gehen, wenn man selber mit 120 auf der rechten Spur fährt und jemand einscheren möchte. Ich habe das mehrfach erlebt und mit einem Wohnwagen darf man (ausser mit Spezialkupplung) eben mit max. 80 einfahren. Ausserdem gibt es ja auch mal den Fall, dass man tatsächlich fast steht beim Einscheren: sei’s dass man den Motor abgewürgt hat oder was auch immer: bei meinem Corsa z.B. die einsetzende Diesel-Kat-Reinigung, die das Drehmoment massiv beeinflusst usw. – und wir alle sind nur Menschen! Und zu guter Letzt: laut Strassenverkehrsordnung darf man nur mit der Geschwindigkeit fahren, die es erlaubt vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis sicher anzuhalten! Der öffentliche Strassenverkehr ist schliesslich keine Formel 1 in der man auch mal "völlig blind" um die Kurve prescht!

Gast auto.de

März 29, 2010 um 8:33 pm Uhr

Endlich mal wieder ein Sieg der Vernunft. M.E. sollte es zudem untersagt werden, aus Höflichkeit die rechte Fahrspur für Einfädelnde frei zu machen, solange man nicht mind. 100 km/h fährt. Die Verantwortung für das Einfädeln trägt nun mal derjenige, der sich auf der Beschleunigungsspur befindet. Lücke lassen, ja. Spurwechsel, nur im Ausnahmefall. Auch wenn’s nett gemeint ist. In der DDR war’S übrigens eh verboten. Nicht ohne Grund wie ich meine.

Gast auto.de

März 29, 2010 um 2:56 pm Uhr

Das soll wohl ein Witz sein? Bedingung für Autobahn war und ist doch mit "bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als….". Diese Geschwindigkeit muss also als Untergrenze "erlaubt" sein. Ausserdem hätte ich Verständnis dafür, wenn der Unfall mit dem Einfädelnden passiert wäre und das trotz der Tatsache des "von hinten Auffahrenden" ABER: ich denke es ist unkorrekt den Fahrfehler des nach links Ausweichenden vollständig dem auf die Autobahn Auffahrenden zur Last zu legen. Eventuell auch ein Problem der alten Weisheit: "Recht und Gerechtigkeit sind 2 Paar Stiefel" …. leider….

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