Recht: Aufklärung vor Umrüstung

Vor dem Einbau einer Autogasanlage muss die beauftragte Werkstatt prüfen, ob das Fahrzeug für den Gasbetrieb geeignet ist.

Der Kunde muss zudem über Risiken der Umrüstung und die notwendigen Inspektionen der Anlage informiert werden. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main weist jetzt der Automobil-Club Verkehr (ACV) hin.

Ein Fahrzeughalter hatte sein Automobil auf den Betrieb mit Autogas umrüsten lassen. Die Ventilsitzringe waren für den Antrieb jedoch nicht hitzebeständig genug. Rund 14 000 Kilometer nach dem Einbau waren drei von vier Ventilen defekt und der Motor hinüber (Az: 8U 211/05).

mid/sas

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