Recht: Auto-Kennzeichen hinter Windschutzscheibe verboten

Die Angst vor Kennzeichen-Dieben rechtfertigt nicht das Aufbewahren der Nummernschilder im Fahrzeuginnern hinter der Windschutzscheibe. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVerwG) Lüneburg nun entschieden.

Nach Ansicht der Richter kann es im Interesse einer schnell, eindeutig und klar erkennbaren Kennzeichnung des Fahrzeugs nicht jedem Halter selbst überlassen werden, wo er die Nummernschilder anbringt. Das gilt laut „Süddeutscher Verkehrskurier“ auch, wenn das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird.

Zwar gelte die Kennzeichnungspflicht nur beim Betrieb des Fahrzeugs, dieser ende aber nicht mit dem Motorstillstand. Ein Fahrzeug sei vielmehr solange in Betrieb, wie es im öffentlichen Verkehrsraum belassen werde (OVerwG Lündeburg, Az.: 12 LA 16/08).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo