Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Der Grünstreifen in der Mitte der Autobahn ist für den Verkehr absolut tabu. Wird ein Auto dort von einem Hindernis beschädigt, gibt es keinen Schadensersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nun entschieden.
In dem verhandelten Fall war eine Autofahrerin von einem Lkw von der Fahrbahn auf den mittleren Grünstreifen gedrängt worden. Die Leitplanke wurde zwar nicht touchiert, dafür haben Äste der Bepflanzung den Lack des Pkw erheblich beschädigt. Nach Meinung der Klägerin hätte der staatliche Straßendienst für den Rückschnitt der Hecke sorgen müssen. Den geforderten Schadensersatz lehnte das Gericht aber laut der „Deutschen Anwaltshotline“ ab.
Begründung: Die Grünfläche eines Mittelstreifens gehört nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, die Fahrbahn wird vielmehr durch die durchgezogene Linie am Rand der Straßenbefestigung begrenzt. Zum Ausweichen ist allein der schmale Randstreifen zwischen Fahrbahnbegrenzung und Grünstreifen gedacht. Daher muss der Mittelstreifen nach Ansicht der Richter auch nicht zur Verkehrssicherheit von Hindernissen frei gehalten werden (Az.: 10 U 170/05).
geschrieben von mid/hh veröffentlicht am 27.07.2007 aktualisiert am 27.07.2007
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.