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Ein Autofahrer darf sich seine Vorfahrt in einer unklaren Verkehrssituation nicht erzwingen. Kommt es zum Unfall, trägt er ansonsten eine Mitschuld.
Das hat das Saarländische Oberlandesgericht nun in einem Urteil bestätigt, das jetzt in der aktuellen Ausgabe des „“OLG-Report“ veröffentlicht worden ist.
Im verhandelten Fall wollte eine Motorradfahrer-Kolonne links abbiegen. Einer der Biker blockierte den Fahrstreifen für den geradeaus fahrenden Verkehr zum Teil mit dem Hinterreifen und gab den entgegenkommenden Autos per Hand das Zeichen zum Anhalten. Ein Autofahrer ignorierte jedoch die Aufforderung und fuhr weiter. Es kam zum Zusammenstoß mit einem der abbiegenden Motorräder.
Obwohl der Unfall durch einen massiven Vorfahrtverstoß des Motorradfahrers ausgelöst wurde, wies das Gericht dem Autofahrer für die Unfallschäden eine Verantwortung von 30 Prozent und damit auch eine entsprechende Haftungsquote zu. Die Richter verwiesen laut „OLG-Report“ auf den Grundsatz, dass jeder Verkehrsteilnehmer dazu beitragen muss, einen drohenden Unfall zu verhindern, auch wenn dieser durch den Fehler eines anderen verursacht wird. Im Falle des Linksabbiegers muss der geradeaus fahrende Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise anpassen, wenn er erkennen kann, dass sein Vorrecht missachtet wird oder wenn die Verkehrslage unklar ist. Gegebenenfalls hat er anzuhalten und den Verkehrsverstoß des Linksabbiegers hinzunehmen (Az.: 4 U 409/06 – 132).
geschrieben von mid/lex veröffentlicht am 22.06.2007 aktualisiert am 22.06.2007
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