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Käufer eines Pkw mit Autogasantrieb müssen sich mit geringerer Leistung und erhöhtem Verschleiß abfinden. Beides gilt laut einem Urteil des Landgerichts Osnabrück nicht als Sachmangel und berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Geklagt hatte der Käufer eines nachträglich auf Gasbetrieb umgerüsteten Kompaktmodells, der an seinem Fahrzeug die geringere Höchstgeschwindigkeit bemängelte. Diese erreiche nicht den vom Fahrzeughersteller für den ursprünglich eingebauten Benziner angegebenen Wert.
Das Gericht bewertete diesen Umstand jedoch nicht als Sachmangel. Vielmehr entspreche der Leistungsverlust und die damit gesunkene Höchstgeschwindigkeit im Gasbetrieb dem Stand der Technik, zitiert das Magazin „kfz-betrieb“ aus dem Urteil. Gleiches gelte im Übrigen auch für die anderen Nachteile einer Umrüstung, etwa den höheren Verschleiß am Zylinderkopf. Der Käufer hätte sich im Vorfeld über Pro und Contra des Autogasantriebs informieren müssen. Eine Hinweispflicht des Händlers gebe es nicht. (Az.: 2 O 2244/09)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 12.08.2011 aktualisiert am 12.08.2011
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